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Fahren ab 17 - wer 16 1/2 Jahre ist kann sich zur Führerscheinausbildung anmelden.
 
  • Nach bestandener Prüfung erhält man mit 17 Jahren eine Prüfbescheinigung zum "Begleitetem Fahren ab 17 Jahren"
  • gefahren werden darf nur mit einer eingetragenen Begleitperson
  • Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
  • An seinem 18. Geburtstag erhält man dann von der Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein
 
 
Voraussetzungen der Begleitpersonen
 
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Begleitpersonen müssen die Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen
  • Begleitpersonen dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben